Die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter — korrekt verteilt und rechtzeitig fertig

Für private Vermieter mit einer oder wenigen Wohnungen: Sie erfassen die Betriebskosten des Jahres, wählen den Umlageschlüssel, die Vorauszahlungen werden abgezogen, und die Abrechnung für jede Mieterin und jeden Mieter mit Nachzahlung oder Guthaben ist fertig — innerhalb der Frist nach § 556 Abs. 3 BGB.

Das brauche ich

Dienst in Vorbereitung · Auf dieser Seite wird keine Zahlung angenommen

Was Sie bekommen

Kosten erfassenGrundsteuer, Wasser, Müll, Versicherung, Hausmeister — mit Beleg.
Das brauche ich
UmlageschlüsselVerteilung nach Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch.
Das brauche ich
Abrechnung je MieterVorauszahlungen abgezogen, Nachzahlung oder Guthaben berechnet.
Das brauche ich
FristenErinnerung, bevor die Abrechnungsfrist für den Zeitraum endet.
Das brauche ich

Beispiel (fiktive Daten)

Vermieterin mit einem Dreifamilienhaus. Im März erfasst sie die Kosten des Vorjahres mit Belegen: Grundsteuer, Wasser, Müll, Gebäudeversicherung, Treppenhausreinigung. Wasser wird nach Zählern verteilt, der Rest nach Wohnfläche; jede Partei bekommt ihre Abrechnung, zwei mit Nachzahlung, eine mit Guthaben.

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So funktioniert es

Wer eine Wohnung vermietet und vom Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten erhält, muss darüber einmal im Jahr abrechnen. Nach § 556 Abs. 3 BGB ist die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; danach kann eine Nachforderung in der Regel nicht mehr verlangt werden.

Für private Vermieter mit einer oder wenigen Wohnungen ist das oft die mühsamste Aufgabe des Jahres. Belege müssen gesammelt, Kosten den richtigen Positionen zugeordnet, nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt und die Vorauszahlungen abgezogen werden. Ein Fehler bei der Verteilung oder eine nicht umlagefähige Position führt schnell zu Streit mit der Mieterin oder dem Mieter.

Die Software führt durch die Abrechnung. Sie legen das Objekt mit seinen Wohnungen, Wohnflächen und den Mietparteien an, und hinterlegen die vereinbarten Vorauszahlungen. Danach erfassen Sie die Kosten des Jahres, jeweils mit Beleg als Foto oder PDF.

Jede Kostenposition wird einer Art der Betriebskosten zugeordnet, etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausreinigung oder Gartenpflege. Positionen, die üblicherweise nicht umlagefähig sind, etwa Reparaturen oder Verwaltungskosten, werden als Hinweis markiert, damit sie nicht versehentlich auf die Mieter verteilt werden.

Für jede Position wählen Sie den Umlageschlüssel — nach Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch laut Zähler. Wechselt eine Mietpartei im Laufe des Jahres, werden die Kosten zeitanteilig verteilt.

Die Abrechnung entsteht für jede Mietpartei mit den Gesamtkosten, dem Verteilerschlüssel, dem Anteil der Partei, den geleisteten Vorauszahlungen und der Nachzahlung oder dem Guthaben. Sie lässt sich als PDF ausdrucken oder per E-Mail versenden, mit den Belegen auf Wunsch als Anhang.

Belege lassen sich übers Jahr sammeln: Wenn der Grundsteuerbescheid, die Abrechnung der Stadtwerke oder die Rechnung des Hausmeisterdienstes kommt, fotografieren Sie ihn und ordnen ihn gleich der richtigen Position zu. Am Jahresende ist dann fast alles schon da, und die Abrechnung ist eine Sache von einer Stunde statt eines ganzen Wochenendes mit Ordnern und Taschenrechner.

Für Kosten, die über einen Dienstleister abgerechnet werden — etwa Heizkosten nach Verbrauch durch eine Messdienstfirma —, übernehmen Sie einfach deren Ergebnis je Wohnung. Die übrigen Positionen verteilt die Software nach Ihren Schlüsseln, und die Mieterin oder der Mieter erhält eine einzige, vollständige Abrechnung.

Die Software erinnert Sie rechtzeitig, bevor die Frist für den Abrechnungszeitraum endet, und schlägt vor, die Vorauszahlungen für das nächste Jahr anzupassen, wenn die Nachzahlung hoch ausgefallen ist.

Alle Abrechnungen der vergangenen Jahre bleiben mit ihren Belegen gespeichert. Fragt eine Mieterin nach einer Position oder möchte Einsicht in die Belege, ist alles sofort gefunden.

Der Einstieg dauert einen Abend: Objekt, Wohnungen, Mietparteien und Vorauszahlungen anlegen, dann die Kosten des abzurechnenden Jahres eingeben. Die Software läuft im Browser, ohne Installation.

Die Software ist für private Vermieter mit einer überschaubaren Zahl von Wohnungen gedacht. Sie ist in Vorbereitung: Wir prüfen zuerst, ob Vermieter sie brauchen. Sie ist keine Rechtsberatung; für die Abrechnung bleibt der Vermieter verantwortlich.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Wie werden die Kosten verteilt?

Nach dem Umlageschlüssel, den Sie je Position wählen: Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch.

Was ist bei einem Mieterwechsel?

Die Kosten werden zeitanteilig auf die Mietparteien verteilt.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Die Software erstellt die Abrechnung nach Ihren Angaben; verantwortlich bleibt der Vermieter.

Kann ich sie schon nutzen?

Noch nicht. Die Software ist in Vorbereitung, und wir prüfen, ob Vermieter sie brauchen.

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